AGB

PIA Media

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PIA Media GmbH (ehemals Performance Media Deutschland GmbH) und der PIA Media DUS GmbH (ehemals Digital Media GmbH).

 

1.         Geltungsbereich; künftige Geltung

1.1.          Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der PIA Media GmbH (nachfolgend „PIA Media“) bzw. der PIA Media DUS GmbH (nachfolgend „PIA Media DUS“) und deren Kunden.

1.2.        Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn PIA Media bzw. PIA Media DUS im Einzelfall nicht widerspricht.

 

2.       Angebot; Vertragsschluss; Agenturbuchung

2.1.         Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von PIA Media bzw. PIA Media DUS freibleibend.

2.2.      Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch PIA Media bzw. PIA Media DUS oder durch den Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch PIA Media bzw. PIA Media DUS mit dem Leistungsinhalt des jeweiligen von PIA Media bzw. PIA Media DUS erstellten bzw. bestätigten Mediaplans zustande.

2.3.      Aufträge durch Agenturen kommen unmittelbar zwischen PIA Media bzw. PIA Media DUS und der Agentur zustande, soweit die Agentur nicht ausdrücklich und unter Benennung einer inländischen ladungsfähigen Anschrift in Vertretung für einen Agenturkunden handelt.

2.4.      Für den Fall, dass die Agentur selbst Vertragspartnerin von PIA Media bzw. PIA Media DUS wird, tritt die Agentur zur Sicherung der Ansprüche von PIA Media bzw. PIA Media DUS gegen die Agentur mit Vertragsschluss sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftigen Forderungen in Höhe von 130 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit PIA Media bzw. PIA Media DUS an PIA Media bzw. PIA Media DUS zur Sicherung ab (Sicherungsabtretung). PIA Media bzw. PIA Media DUS ist berechtigt, diese Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen.

 

3.       Bereitstellung der Werbemittel; Anpassungsrecht für PIA Media bzw. PIA Media DUS

3.1.        Der Kunde ist verpflichtet, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Werbeschaltung sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialen, gleich ob Bild, Text, Video oder Audio (Werbemittel), gemäß der technischen Spezifikationen bereit zu stellen.

3.2.      Die Werbemittel müssen sich für die vereinbarte Medialeistung eigenen und insbesondere den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten entsprechen. PIA Media bzw. PIA Media DUS behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten, soweit dies zur optimalen Werbeverwendung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist PIA Media bzw. PIA Media DUS nicht verpflichtet.

3.3.      Sofern geschuldete Medialeistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Werbemittel vom Kunden zu vertreten nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend bereitgestellt wurden, ist die volle Vergütung dennoch geschuldet.

3.4.     Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind können von PIA Media bzw. PIA Media DUS oder dem Betreiber des Werbeplatzes als Werbung gekennzeichnet werden, insbesondere um den wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

3.5.      Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Mediaplans abgerechnet, für sonstige Tätigkeiten stellt PIA Media bzw. PIA Media DUS 80 Euro pro Stunde in Rechnung.

3.6.      PIA Media bzw. PIA Media DUS übernimmt für gelieferte Werbemittel keine Verantwortung und keine Aufbewahrungspflichten. Es besteht keine Rückgabepflicht für Werbemittel.

 

4.     Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung

4.1.        Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf das das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.

4.2.      PIA Media bzw. PIA Media DUS ist berechtig, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. PIA Media bzw. PIA Media DUS wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden über die Unterbrechung der Leistungserbringung informieren.

 

5.     Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellungserklärung

5.1.       Der Kunde räumt PIA Media bzw. PIA Media DUS sämtliche für die Erbringung der geschuldeten Media- oder Kreationsleistungen erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. PIA Media bzw. PIA Media DUS kann die eingeräumten Rechte im Rahmen der Durchführung der Media- oder Kreationsleistungen an Dritte übertragen.

5.2.      Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die vertragsgemäße Erbringung der Media- oder Kreationsleistungen weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.

5.3.      Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht, an den von ihm übermittelten Werbemitteln sowie an dem von ihm übermittelten sonstigen Datenmaterial, welches der Erstellung des Werbemittels durch PIA Media bzw. PIA Media DUS dient, besitzt und etwaig anfallende GEMA-Gebühren ordnungsgemäß gezahlt wurden. Etwaige Nachforderungen des Urhebers gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Kunden.

5.4.     PIA Media bzw. PIA Media DUS ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen überProdukte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

5.5.      Entwirft PIA Media bzw. PIA Media DUS im Auftrag des Kunden Werbemittel, so legt PIA Media bzw. PIA Media DUS die Entwürfe dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Zustimmung vor. Der Kunde übernimmt mit der Freigabe der Entwürfe zur Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.

5.6.      Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von PIA Media bzw. PIA Media DUS gestalteten Werbemitteln für eine unbegrenzte Laufzeit. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von PIA Media bzw. PIA Media DUS gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung von PIA Media bzw. PIA Media DUS zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch PIA Media bzw. PIA Media DUS.

5.7.      PIA Media bzw. PIA Media DUS darf die von ihr konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt in ihrer Internet-Website zu Zwecken der Eigenwerbung nutzen, es sei denn es wird schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen. Die Befugnis erstreckt sich auch auf mit PIA Media bzw. PIA Media DUS verbundene Unternehmen.

5.8.      Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei PIA Media bzw. PIA Media DUS. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von PIA Media bzw. PIA Media DUS, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

5.9.     Sollte PIA Media bzw. PIA Media DUS wegen der für den Kunden erbrachten Medialeistungen oder entworfenen Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen werden, insbesondere auf Schadenersatz, so wird der Kunde PIA Media bzw. PIA Media DUS auf erstes Anfordern von allen, auch zukünftigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr dieser Ansprüche, freistellen.

 

6.     Schieberecht; Gewährleistung; Rügepflichten

6.1.       Sind für die geschuldeten Medialeistungen Schaltzeiträume vereinbart, so PIA Media bzw. PIA Media DUS ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum durch den Medialeistungserbringer (Publisher) nicht erbracht werden kann. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d.h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann PIA Media bzw. PIA Media DUS in diesen Fällen die Leistung auch noch während der dem Schaltungszeitraum folgenden 14 Tage erbringen.

6.2.      Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl von Pageimpressions/Clicks für einen bestimmten Zeitraum gebucht hat, weist PIA Media bzw. PIA Media DUS darauf hin, dass diese Angaben auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die Pageimpressions/Clicks ausnahmsweise nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erreicht werden, verlängert sich der Schaltungszeitraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Pageimpressions/Clicks. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist PIA Media bzw. PIA Media DUS berechtigt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.

6.3.     Bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung der geschuldeten Medialeistung kann PIA Media bzw. PIA Media DUS nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung zunächst einwandfrei nacherfüllen oder eigene bestehende Gewährleistungsansprüche gegen den Publisher an den Kunden abtreten. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt besteht nur, wenn eine Nacherfüllung fehlschlägt oder PIA Media bzw. PIA Media DUS nicht zumutbar ist oder die abgetretenen Ansprüche endgültig nicht durchsetzbar sind.

6.4.     Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung auf die
Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und PIA Media bzw. PIA Media DUS etwaige Beanstandungen in Textform unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt
der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Beanstandung, so gilt die erbrachte Medialeistung insgesamt als vertragsgemäß.

6.5.     Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von PIA Media bzw. PIA Media DUS. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt. Abweichungen in Messungen von bis zu 15 % sind geringfügig und gelten nicht als Mangel oder Übererfüllung (Schwankungstoleranz).

6.6.     Handelt es sich bei den von PIA Media bzw. PIA Media DUS zu erbringenden Leistungen um Werkleistungen, ist der Kunde nach der Ablieferung zur
Abnahme verpflichtet, sofern die Werkleistung keine wesentlichen Mängel aufweist und im Wesentlichen den Vereinbarungen entspricht. Eine Verweigerung der Abnahme ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung unter Angabe der konkreten Mängel zu erklären. Geht während des vorgenannten Zeitraums keine Abnahmeverweigerung zu, gilt die Werkleistung als abgenommen. Bestehen wesentliche Abweichungen oder Mängel, wird PIA Media bzw. PIA Media DUS diese in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Nutzung des Werks als erfolgt.


7.     Außerordentliche Kündigung

7.1.        Bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen AGB durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist PIA Media bzw. PIA Media DUS zur außerordentlichen Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung und weiterer ggf. bestehender Ansprüche
berechtigt.

7.2.       Insbesondere ist PIA Media bzw. PIA Media DUS zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn – der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz
wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist; – der Kunde trotz vorheriger Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.


8.       Vergütung

8.1.        Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen, in jedem Fall aber vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen.

8.2.      Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann PIA Media bzw. PIA Media DUS die Ausführung der vertraglichen Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der
Vergütung.

8.3.     Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von PIA Media bzw. PIA Media DUS nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


9.       Haftungsbegrenzung

9.1.        PIA Media bzw. PIA Media DUS haftet für Schäden des Kunden, die PIA Media bzw. PIA Media DUS, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

9.2.     Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet PIA Media bzw. PIA Media DUS für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet PIA Media bzw. PIA Media DUS unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von PIA Media bzw. PIA Media DUS übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.

9.3.      Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von PIA Media bzw. PIA Media DUS oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen.

9.4.     In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von PIA Media bzw. PIA Media DUS – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

9.5.     Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.

9.6.     Schadensersatzansprüche gegen PIA Media bzw. PIA Media DUS verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.


10.   Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform

10.1.      Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2.    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg für PIA Media bzw. Düsseldorf für PIA Media DUS.

10.3.    Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.

10.4.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

10.5.    Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB

 

Stand: Januar 2022

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FAQ

Adressen

Rechtliches

1. Wie werden die E-Mail-Adressen generiert?

Für den Versand des E-Mail-Marketings nutzen wir ein Partnernetzwerk aus mehr als 30 Versendern, die Adressen aus Online-Gewinnspielen, Umfragen und Contentportalen generieren. Diese Adressen werden bereits beim Ausfüllen vom User mit Merkmalen versehen. Anschließend senden die Versender dann themenspezifische Newsletter mit Umfragen, um die Adressen weiter zu clustern.

2. Was sind die Rahmenbedingungen für das E-Mail-Marketing bei Euch?

Alle von uns genutzten Adressen sind Double-Opt-In bestätigt, sodass jeder User zuvor ein Werbeverständnis abgegeben hat, bevor dieser angeschrieben wird. Zudem arbeiten wir mit strengen Vertragsbedingungen unter denen die Versender die Haftung für den Versand sowie den Einsatz der Adressen verwalten. Bei einer User-Beschwerde übernehmen wir mit dem Versender das Beschwerdemanagement und können auf Wunsch den Nachweis des Double-Opt-Ins innerhalb von kurzer Zeit anfordern und vorlegen lassen. Alle Faktoren halten wir entsprechend in unseren Buchungsbedingungen fest.

3. Was ist ein SOI und was ein DOI?

Bei einem SOI also Single-Opt-In handelt es sich um Benutzer, die lediglich ihre einmalige Zustimmung gegeben haben, sich auf einer Mailingliste zu registrieren, ohne ihre Anmeldung bestätigen zu müssen. Bei einem DOI, Double-Opt-In wird ein User aufgefordert, nach der Registrierung auf einer Mailingliste, diesen Vorgang nochmals zu verifizieren. Nach der Bestätigung des Users ist gewährleistet, dass dieser Interesse am Erhalt von E-Mail-Marketing hat. In Deutschland ist nur die Double-Opt-In Variante gesetzlich erlaubt. Aus diesem Grund ist jeder unserer Versender verpflichtet den DOI nachzuweisen.

1. Welche rechtlichen Aspekte muss ich beim E-Mail-Marketing beachten (z. B. DSGVO)?

Der E-Mail-Versand ist in Deutschland ohne Probleme erlaubt, solange ein paar Regeln eingehalten werden. Am wichtigsten ist hierbei die Werbeeinwilligung des Kunden. Diese ist laut Rechtsprechung nur beim Double-Opt-In (DOI) Verfahren gewährleistet. Das bedeutet der Kunde muss nach der Anmeldung noch die Bestätigungsmail akzeptieren, damit ein Versehen ausgeschlossen werden kann. Dazu muss die Datenverarbeitung transparent einsehbar sein, ein Widerrufsrecht bestehen und jederzeit Abmeldeoptionen bereitgestellt werden. Für die Produkte Alkohol, Tabak und Glücksspiel gelten unterschiedliche Gesetze, diese müssten von Fall zu Fall bewertet werden.

2. Wie läuft die Handhabung bei Beschwerdefällen von Nutzern ab?

Sobald ein DOI-Beschwerdefall auffällt, übernehmen wir das Beschwerdemanagement und kümmern uns um die Kommunikation zwischen Kunde und Versandpartner. Da unsere Ver-sandpartner auf Basis unserer AGBs rechtlich nur User mit einem vorhandenen DOI ansch-reiben dürfen, haben wir hier die Basis, um den jeweiligen Fall lösen zu können.

3. Wer ist der Absender der Newsletter?

Als Kunde agiert man nicht als Versender/Absender des Mailings, sondern wird von der rechtlichen Seite als Anzeigeninserent eingestuft. Der Versender wird als Absender deutlich durch seine E-Mail-Adresse sowie dem Header und Footer der verwendeten E-Mail-Liste. Im Footer hat der Empfänger stets die Möglichkeit sich per Abmeldelink von den Newslettern abzumelden und Fragen zur Herkunft und Speicherung seiner Daten zu stellen. Vor Versandstart prüfen wir technisch die Vollständigkeit des Trackings und visuell die Darstellung der Testmails inklusive Impressum und direkter Kontaktmöglichkeit des Versenders.

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enthält Versicherungs-Interessierte, sicherheitsoptimierte Individualisten, Vorsorger & Sicherheits-Enthusiasten

Educated GenZ

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