AEB

PIA Media

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der PIA Media GmbH (ehemals Performance Media Deutschland GmbH) und der PIA Media DUS GmbH (ehemals Digital Media GmbH) für Anbieter von Online-Werbeflächen.

 

1.             Allgemeines

1.1.             Die PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH sind Online-Mediaagenturen.

1.2.            Die AEB der PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH werden Bestandteil eines jeden zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und einem Anbieter von Online-Werbeflächen („Anbieter“) geschlossenen Vertrages über die Buchung von Online-Werbeflächen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen AEB von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH. Die AEB gelten auch dann, wenn PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.

1.3.            Die AEB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AEB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters erkennt PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nur an, wenn PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Eine Annahme von Leistungen des Anbieters oder deren Bezahlung bedeutet keine Zustimmung.

2.                Zustandekommen von Verträgen

2.1.            Ein Vertrag zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und Anbietern setzt eine Buchung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH voraus. Die Buchung kann in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail erfolgen und enthält folgende Angaben:

2.1.1.          Art und Umfang der Werbeflächen,

2.1.2.        Format und Größe der Werbemittel,

2.1.3.        Buchungszeitraum,

2.1.4.        Vergütung (inklusive aller preisrelevanten Bestandteile, exkl. Umsatzsteuer).

2.2.          Der Vertrag kommt durch Bestätigung in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail durch den Anbieter zustande. Die Bestätigung hat unverzüglich zu erfolgen, also in der Regel innerhalb von 2 Werktagen (ausgenommen sind Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage). Bei einer verspäteten Bestätigung ist PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht mehr an die Buchung gebunden.

2.3.          Erfolgt die Bestätigung mit veränderten Angaben, so gilt dies als neues Angebot. Dieses gilt nur dann als angenommen, wenn PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH diesem neuen Angebot in Schriftform, per Telefax oder per E-Mail ausdrücklich zugestimmt hat.

 

3.                Nutzung der gebuchten Werbefläche

3.1.            PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH wird dem Anbieter die für die Platzierung der Werbemittel notwendigen Daten (insbesondere Werbemotive, Redirects und Websitetags) zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung erfolgt in elektronischer Form.

3.2.          Der Anbieter garantiert, dass die Werbeflächen sämtliche Arten von gängigen Tags zulassen (beispielsweise Rich Media Tags und andere Adserving Tags). Er garantiert, dass er hinsichtlich der gebuchten Werbeflächen über die erforderlichen Rechte verfügt.

3.3.          PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH kann frei darüber bestimmen, welche Werbemotive unter der Werbefläche platziert werden sollen. PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist also nicht verpflichtet, eine gebuchte Werbefläche für ein bestimmtes Werbemotiv zu nutzen. PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH hat insbesondere das Recht, während eines Buchungszeitraums Werbemotive auszutauschen.

3.4.         Der Anbieter prüft unverzüglich die zur Verfügung gestellten Daten. Etwaige technische Probleme, die einer Verwendung der Daten entgegenstehen könnten, wird der Anbieter unverzüglich gegenüber PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH per E-Mail mitteilen. Soweit möglich, wird PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH etwaige technische Probleme umgehend beheben und dem Anbieter die Daten in korrigierter Fassung zur Verfügung stellen.

3.5.          Der Anbieter ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verändern.

3.6.          Jede Änderung oder Missbrauch der Tags durch den Anbieter ist zu unterlassen.

 

4.               Platzierung der Werbemittel durch den Anbieter

4.1.           Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Werbemittel nicht auf Websites im Zusammenhang mit folgendem Inhalt platziert werden:

4.1.1.          Erotika und ähnliche einschlägige Artikel (Verhütungsmittel, etc.)

4.1.2.        Darstellungen, die mit dem nackten menschlichen Körper werben oder eine Beziehung zwischen Produkten und erotischen Symbolen herstellen

4.1.3.        Nationalsozialistische oder volksverhetzende Literatur, Embleme und dergleichen

4.1.4.        Inhalte/Darstellungen, die Krieg und Gewalt verherrlichen

4.1.5.        Fragwürdige kosmetische Artikel sowie Erzeugnisse, die offensichtlich eine Täuschung des Konsumenten beinhalten oder beabsichtigen

4.1.6.       Inhalte/Darstellungen, mit deren Veröffentlichung der Betreiber gegen den lauteren Wettbewerb verstoßen könnte

4.1.7.        Inhalte/Darstellungen, die geeignet sind, religiöse Gefühle der Nutzer zu verletzen

4.1.8.       Inhalte/Darstellungen von politischen Parteien zum Zweck der Wahlkampfwerbung

4.1.9.        Inhalte/Darstellungen von politischem Extremismus

4.1.10.      Inhalte/Darstellungen zum Thema Glücksspiel.

Es ist ebenfalls untersagt, dass Websites mit solchen Inhalten bestimmungsgemäß über die Webseite abrufbar sind (z.B. durch Hyperlinks), auf denen die Werbemittel platziert werden.

4.2.           Werbemittel dürfen nur auf Websites platziert werden, die bei Zustandekommen eines Vertrags zum Portfolio eines Anbieters gehörten.

4.3.          Von den vereinbarten Kontingenten dürfen maximal 10 % auf Community-Plattformen und Onlinespiele-Plattformen platziert werden, soweit nicht abweichend vertraglich geregelt. Die Verbote nach Ziffer 4.1 bleiben unberührt.

4.4.          Es ist unzulässig, die Werbemittel über

4.4.1.        technisch generierte Impressions und/oder Clicks

4.4.2.      incentivierte Impressions und/oder Clicks

4.4.3.      AdBlock Traffic

einzublenden.

4.5.          Soweit vertraglich nicht anders geregelt, ist eine Einblendung von Werbemitteln auf mobilen Endgeräten nicht gestattet. Etwas anderes gilt lediglich im Hinblick auf solche mobilen Endgeräte, die aufgrund ihrer Bildschirmgröße (Tablets und Notebooks) und Browsereinstellungen die Website in der Normalansicht (also nicht in der Mobil-Version) in angemessener Größe darstellen. Die Mindestgröße für das Display beträgt in diesem Fall acht Zoll.

4.6.         Der Anbieter ist verpflichtet, auf den vereinbarten Werbeflächen die ihm von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur Verfügung gestellten Tags einzubinden, mit denen die URL der Werbefläche nachverfolgt werden kann. PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH darf diese URLs benutzen, um die vertragsgemäße Platzierung und Einblendung der Werbemittel zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen.

4.7.          Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Anbieter durch Geotargeting sicherzustellen, dass die Werbung nur gegenüber Adressaten mit einer Internetadresse aus Deutschland angezeigt wird. Der Anbieter hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Werbung über den gebuchten Zeitraum gleichmäßig pro Tag, Platzierung und Format angezeigt wird.

4.8.          Bei TKP-Buchungen müssen die Werbemittel auf einer Website so platziert werden, dass sie für den Nutzer auf den ersten Blick sichtbar sind, ohne dass er scrollen muss (above the fold), soweit vertraglich nicht etwas Abweichendes vorgesehen ist.

4.9.          Der Anbieter garantiert, dass der vertraglich vorgesehenen Platzierung der Werbemittel keine geistigen Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Er garantiert, dass die Werbeflächen und deren Verwendung für die Werbemittel von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht gegen die geltende Rechtsordnung verstoßen.

 

5.                Weitere Mitwirkungspflichten des Anbieters

5.1.           Der Anbieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Sollten sich – gleich aus welchen Gründen – Veränderungen ergeben, so ist der Anbieter verpflichtet, die betreffenden Angaben gegenüber PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH unverzüglich zu korrigieren. Die Mitteilung muss mindestens in Textform (also per E-Mail) erfolgen.

5.2.          Der Anbieter ist verpflichtet, PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH unverzüglich per E-Mail darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sich eine gebuchte Werbefläche so verändert, dass die vertragsgemäße Nutzung möglicherweise beeinträchtigt wird.

5.3.         Der Anbieter ist verpflichtet, PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH eine Telefonnummer oder E-Mailadresse zu benennen, unter der in dringenden Fällen eine Erreichbarkeit an Wochenenden sichergestellt ist.

5.4.         Der Anbieter ist innerhalb seiner Herrschaftssphäre verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Änderungen oder Missbräuche auch nicht durch Dritte vorgenommen werden können. Ein Missbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Tags auf Werbeflächen gesetzt werden, die nach dem Vertrag und diesen AEB nicht verwendet werden dürfen.

 

6.                Folge bei Verstößen durch den Anbieter

6.1.           PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist berechtigt, Werbemittel, die der Anbieter entgegen der Bestimmung dieser AEB platziert hat, auf Kosten des Anbieters zu blockieren und/oder durch Dritte blockieren zu lassen.

6.2.          Kommt der Anbieter seinen Verpflichtungen im Hinblick auf erforderliche Mitwirkungshandlungen und Vorgaben an die Platzierung nicht nach, so ist PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht zur Zahlung der Vergütung im Hinblick auf die davon betroffenen Werbemittel verpflichtet.

6.3.         Der Anbieter hat die vertragswidrig platzierten und/oder eingeblendeten Werbemittel unverzüglich zu beseitigen, spätestens jedoch innerhalb von drei Stunden ab Zugang einer entsprechenden Mitteilung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH.

6.4.         Sämtliche Werbekontakte, die entgegen den Bestimmungen in den Ziffern 3.5, 3.6, 4.1 bis 4.7 und 5.4 generiert wurden, werden bei der Berechnung der Vergütung nicht berücksichtigt.

6.5.         Im Fall eines Verstoßes gegen eine der in den Ziffern 3.5, 3.6, 4.1 bis 4.9 und 5 genannten Bestimmungen ist der Anbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Auftragswertes verpflichtet.

 

7.                 Buchungszeiträume

7.1.            Soweit nicht anderweitig vereinbart, haben die Vertragsparteien variable Buchungszeiträume vereinbart. Dies gilt selbst dann, wenn in dem Angebot ein Start- und Endtermin genannt werden. Bei variablen Buchungszeiträumen beginnt der Start des Buchungszeitraums in dem Moment, in dem der Anbieter die bereitgestellten Daten als einwandfrei akzeptiert und eingesetzt hat.

7.2.           Sind demgegenüber fixe Buchungszeiträume vereinbart und liefert PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH die erforderlichen Daten nicht rechtzeitig in der erforderlichen Güte, so gilt Folgendes:

7.2.1.        Im Grundsatz gilt, dass sich bei vereinbarten Kontingenten für Werbekontakte oder sonstige vergütungsrelevante Ereignisse, das Volumen entsprechend der geringeren Dauer des tatsächlich von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH genutzten Buchungszeitraums verringert.

7.2.2.       Eine Kompensation kann der Anbieter nur verlangen, wenn und soweit

7.2.2.1.     der Anbieter nachweislich Aufträge von Dritten aufgrund der Buchung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nicht angenommen hat und

7.2.2.2.    der Anbieter nachweislich trotz ernsthaften Bemühens die Werbefläche während der Dauer der Nichtnutzung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH auch nicht für andere Aufträge von Dritten einsetzen kann.

Die maximale Höhe der Kompensation ist auf den Betrag beschränkt, den PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH als Vergütung hätte entrichten müssen, wenn die erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden wären. Mögliche Kompensationsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Kenntniserlangung durch den Anbieter. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Anbieter nicht zu.

 

8.                Vergütungsrelevante Werbekontakte

8.1.            Maßgebliche Werbekontakte sind nur solche, bei denen der Anbieter durch Geotargeting sichergestellt hat, dass die Internetnutzer aus Deutschland kommen.

8.2.           Soweit nicht anders vereinbart wird bei TKP pro Internetnutzer nur ein vergütungsrelevantes Ereignis innerhalb von 24 Stunden berücksichtigt.

8.3.          Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, hat der Anbieter keinen gesonderten Vergütungsanspruch, wenn er Werbemittel über die vereinbarten Kontingente hinaus platziert und/oder einblendet und/oder Clicks durch Internetnutzer erzielt.

9.                Monitoring und Reporting

9.1.            Der Anbieter ist verpflichtet, zumindest zu erfassen, welche Werbemittel auf welcher Werbefläche den Internetnutzern angezeigt und gegebenenfalls auch angeklickt wurden.

 

10.            Preise/Vergütung

10.1.          Die vereinbarten Preise und Vergütungssätze sind Festpreise einschließlich sämtlicher preisrelevanter Faktoren. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.2.       Wird bei einem vereinbarten Gesamtpreis nach Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen vereinbart, die zu einer Minderung des Leistungsumfangs führt, so reduziert sich der Gesamtpreis. Bei der Reduzierung wird auf der dem Gesamtpreis zugrundeliegenden Preisbasis ein entsprechend verringerter Gesamtpreis berechnet. Ist die Preisbasis zweifelhaft, so ist davon auszugehen, dass der Preis um den gleichen prozentualen Anteil sinkt, wie sich der Leistungsumfang reduziert hat. Entsprechendes gilt für den Fall, wenn nach Vertragsabschluss der Leistungsumfang aufgrund beidseitiger Vereinbarung quantitativ gesteigert wird.

10.3.       Die Vergütung ist nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Buchungszeitraums fällig. Die Rechnungsstellung darf erst nach Ablauf dieses Buchungszeitraums erfolgen.

10.4.       Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist 30 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann auch in elektronischer Form übermittelt werden.

10.5.        Soweit keine abweichende Regelung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, gewährt der Anbieter bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung 3 % Skonto.

 

11.               Haftung

11.1.            Sollte der Anbieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen und/oder Garantien nicht einhalten, so hat er PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Anbieter PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung sind von dem Anbieter in vollem Umfang zu erstatten.

11.2.          PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH kann verlangen, dass der Anbieter einem Rechtsstreit auf Seiten von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH beitritt, wenn ein Dritter Umstände behauptet, die zugleich einen Verstoß des Anbieters gegen dessen vertragliche Pflichten bedeuten können.

 

12.             Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

12.1.          Die Laufzeit von Verträgen richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Buchungszeitraum.

12.2.        PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist berechtigt, einen Vertrag mit einer Frist von einem Werktag zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn eine vertragliche Mindestlaufzeit unter Ausschluss eines ordentlichen Kündigungsrechts ausdrücklich geregelt ist.

12.3.        Beide Vertragsparteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Ein wichtiger Grund der PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

12.3.1.     Die vertraglich vereinbarte Werbeflächen wurde so verändert, dass die vertragsgemäße Platzierung der Werbemittel beeinträchtigt wird;

12.3.2.    Der Anbieter hat ohne Zustimmung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH die ihm zur Verfügung stellten Daten verändert.

12.3.3.   Der Anbieter hat Werbemittel entgegen den Bestimmungen von Ziffer 4 platziert.

12.3.4.   Durch ein Verhalten des Anbieters, dass nicht den Grundsätzen von Treu und Glauben entspricht, werden bestehende Vertragsbeziehungen zwischen PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH und deren Vertragspartnern ernsthaft gefährdet;

12.3.5.    Der Anbieter kommt einer Vertragspflicht trotz erfolgter Abmahnung durch PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach;

12.3.6.    PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist ein Festhalten am Vertrag aus einem sonstigen, in der Person des Anbieters liegenden Grund, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar, beispielsweise, weil Umstände in der Person des Anbieters vorliegen, welche befürchten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann;

Die Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts schließt weitergehende Schadensersatzansprüche und/oder gesetzliche Rücktrittsrechte nicht aus.

12.4.         Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

13.             Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1.          Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche vertragsrelevanten Inhalte vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der von der PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH erteilten Aufträge auszuwerten und zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere,

13.1.1.        die ihm zur Verfügung gestellten Informationen nur Mitarbeitern zugängig zu machen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind;

13.1.2.      ihm überlassene Unterlagen auf erstes Anfordern und/oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich kostenfrei und vollständig an PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH zurückzugeben;

13.1.3.      es zu unterlassen, diese Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH gegenüber Dritten direkt oder indirekt zu erwähnen. Zu Dritten zählen insbesondere die Kunden von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH.

13.2.         Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei ohne Zustimmung offenzulegen, wenn dies

13.2.1.      von einem Gericht oder einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle im Rahmen von rechtlichen Anforderungen verlangt wird;

13.2.2.     durch zwingendes Recht vorgeschrieben ist;

13.2.3.    gegenüber den Mitarbeitern oder solchen Beratern einer Vertragspartei erfolgt, die beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Die Offenlegung ist auf das im konkreten Fall erforderliche Maß zu beschränken.

13.3.        Der Anbieter wird die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verpflichtungen der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG und das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG einhalten. Eine nach dem Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung der vom Anbieter eingesetzten Mitarbeiter auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen. Im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) ist von den Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) abzuschließen.

13.4.        Sofern der Anbieter im Rahmen der Buchung von Online-Werbeflächen bestimmte, anonymisierte und/oder pseudonymisierte Daten über den Endnutzer erhält (z.B. IP Adressen, User IDs, Nutzerprofile, etc.), sichert der Anbieter zu, diese Daten ausschließlich für die spezifische Kampagne, für die diese Daten zur Verfügung gestellt wurden, zu nutzen. Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere, die Daten für keine andere Kampagne und nicht für andere Kunden und/oder Vertragspartner des Anbieters zu nutzen. Der Anbieter verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

13.5.         Werbe-, Presse- oder sonstige Veröffentlichungen, in denen die Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien mitgeteilt wird, sind der jeweils anderen Vertragspartei zur vorherigen Abstimmung vorzulegen. Eine Veröffentlichung darf nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Eine erteilte Genehmigung kann mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

13.6.         Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 13 ist der Anbieter verpflichtet, PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

14.            Verschiedenes

14.1.          PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an ein mit PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zu übertragen. In allen übrigen Fällen ist keine Partei berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten zu übertragen.

14.2.        Der Anbieter kann gegenüber Ansprüchen von PIA Media GmbH bzw. PIA Media DUS GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Anbieter nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

14.3.        Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4.        Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg für PIA Media GmbH bzw. Düsseldorf für PIA Media DUS GmbH.

14.5.         Änderungen zu diesen AEB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.

Stand: Januar 2022

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FAQ

Adressen

Rechtliches

1. Wie werden die E-Mail-Adressen generiert?

Für den Versand des E-Mail-Marketings nutzen wir ein Partnernetzwerk aus mehr als 30 Versendern, die Adressen aus Online-Gewinnspielen, Umfragen und Contentportalen generieren. Diese Adressen werden bereits beim Ausfüllen vom User mit Merkmalen versehen. Anschließend senden die Versender dann themenspezifische Newsletter mit Umfragen, um die Adressen weiter zu clustern.

2. Was sind die Rahmenbedingungen für das E-Mail-Marketing bei Euch?

Alle von uns genutzten Adressen sind Double-Opt-In bestätigt, sodass jeder User zuvor ein Werbeverständnis abgegeben hat, bevor dieser angeschrieben wird. Zudem arbeiten wir mit strengen Vertragsbedingungen unter denen die Versender die Haftung für den Versand sowie den Einsatz der Adressen verwalten. Bei einer User-Beschwerde übernehmen wir mit dem Versender das Beschwerdemanagement und können auf Wunsch den Nachweis des Double-Opt-Ins innerhalb von kurzer Zeit anfordern und vorlegen lassen. Alle Faktoren halten wir entsprechend in unseren Buchungsbedingungen fest.

3. Was ist ein SOI und was ein DOI?

Bei einem SOI also Single-Opt-In handelt es sich um Benutzer, die lediglich ihre einmalige Zustimmung gegeben haben, sich auf einer Mailingliste zu registrieren, ohne ihre Anmeldung bestätigen zu müssen. Bei einem DOI, Double-Opt-In wird ein User aufgefordert, nach der Registrierung auf einer Mailingliste, diesen Vorgang nochmals zu verifizieren. Nach der Bestätigung des Users ist gewährleistet, dass dieser Interesse am Erhalt von E-Mail-Marketing hat. In Deutschland ist nur die Double-Opt-In Variante gesetzlich erlaubt. Aus diesem Grund ist jeder unserer Versender verpflichtet den DOI nachzuweisen.

1. Welche rechtlichen Aspekte muss ich beim E-Mail-Marketing beachten (z. B. DSGVO)?

Der E-Mail-Versand ist in Deutschland ohne Probleme erlaubt, solange ein paar Regeln eingehalten werden. Am wichtigsten ist hierbei die Werbeeinwilligung des Kunden. Diese ist laut Rechtsprechung nur beim Double-Opt-In (DOI) Verfahren gewährleistet. Das bedeutet der Kunde muss nach der Anmeldung noch die Bestätigungsmail akzeptieren, damit ein Versehen ausgeschlossen werden kann. Dazu muss die Datenverarbeitung transparent einsehbar sein, ein Widerrufsrecht bestehen und jederzeit Abmeldeoptionen bereitgestellt werden. Für die Produkte Alkohol, Tabak und Glücksspiel gelten unterschiedliche Gesetze, diese müssten von Fall zu Fall bewertet werden.

2. Wie läuft die Handhabung bei Beschwerdefällen von Nutzern ab?

Sobald ein DOI-Beschwerdefall auffällt, übernehmen wir das Beschwerdemanagement und kümmern uns um die Kommunikation zwischen Kunde und Versandpartner. Da unsere Ver-sandpartner auf Basis unserer AGBs rechtlich nur User mit einem vorhandenen DOI ansch-reiben dürfen, haben wir hier die Basis, um den jeweiligen Fall lösen zu können.

3. Wer ist der Absender der Newsletter?

Als Kunde agiert man nicht als Versender/Absender des Mailings, sondern wird von der rechtlichen Seite als Anzeigeninserent eingestuft. Der Versender wird als Absender deutlich durch seine E-Mail-Adresse sowie dem Header und Footer der verwendeten E-Mail-Liste. Im Footer hat der Empfänger stets die Möglichkeit sich per Abmeldelink von den Newslettern abzumelden und Fragen zur Herkunft und Speicherung seiner Daten zu stellen. Vor Versandstart prüfen wir technisch die Vollständigkeit des Trackings und visuell die Darstellung der Testmails inklusive Impressum und direkter Kontaktmöglichkeit des Versenders.

CPX Modell

TKP Modell

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Unsere Trendtargetings im Überblick

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bestehend an Auto-Interessierte, PS-Liebhaber, Käufer von Elektrofahrzeugen, Sportwagenfahrer und mehr.

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bestehend aus Finanz-Interessierten, Privat-Anleger, Krypto-Käufer & Sparer

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enthält Versicherungs-Interessierte, sicherheitsoptimierte Individualisten, Vorsorger & Sicherheits-Enthusiasten

Educated GenZ

bestehend aus der GenZ, StudentInnen, Immatrikulierte an Top Unis, StipendiatInnen

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enthält Shopper von Luxusmarken verschiedenster Branchen

Heavy Shopper

bestehend aus Heavy Shoppern, Schnäppchenjägern, aktionsgetriebenen Shoppern & Kreditkarten Heavy Usern

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BRAND TARGETING

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